Tiefgekühlt lagern: Lagerung an einem entsprechenden Ort, Tiefkühlgerät oder Kühlraum bei mindestens -18°C oder darunter.
Falls die Ware nicht nach diesen Richtlinien gelagert wird, erlischt jede Gewährleistung. Eine Warenrücksendung wird von uns nur übernommen, wenn vorher eine begründete Mängelrüge erstattet und wir das Einverständnis für die Rücksendung schriftlich erteilt haben.
Falls von uns eine Ware als mangelhaft geliefert anerkannt wird, sind wir berechtigt nach unserer Wahl entweder Ersatzlieferung in angemessener Nachfrist zu leisten, oder eine Gutschrift im Fakturenbetrag der mangelhaften Ware zu erteilen.
Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche, die über den Fakturenwert hinausgehen sowie für Folgeschäden, sind ausgeschlossen.
Für Mängel an Waren die nicht von uns erzeugt sind, haften wir dem Kunden gegenüber nur insoweit, als der Vorlieferant oder Hersteller uns gegenüber haftet. In diesem Falle sind wir auch berechtigt, dem Warenempfänger unsere Ansprüche gegenüber dem Vorlieferanten abzutreten und sind in einem solchen Falle von jeglicher Haftung frei.
Bei behördlichen Beanstandungen oder bei Probeziehungen durch die Lebensmittelpolizei, ist der Kunde verpflichtet, Gegenproben zu begehren. Diese Gegenproben hat der Kunde sofort einzufrieren, und uns zu benachrichtigen. Eine Nichtbeachtung dieser Obliegenheit macht den Kunden uns gegenüber schadenersatzpflichtig.
4) Zahlungsbedingungen
Unsere Preise sind Nettopreise, zahlbar und fällig nach Erhalt der Faktura ohne jeden Abzug. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu begehren. Anfallende Mahnkosten (€ 15, erste Mahnung; € 20, zweite Mahnung; € 30, dritte Mahnung, jeweils zuzüglich Ust) gehen zu Lasten des Kunden, das Gleiche gilt für sämtliche vorprozessualen Kosten wie Einschaltung eines Inkassobüros und dgl. soweit sie zu zweckentsprechender Rechtsverfolgung notwendig sind.
Wir behalten uns vor Kundenforderungen an Dritte abzutreten.
In allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Kunden ausgesprochene Zessionsverbote und alle sonstigen, die Zession von Forderungen betreffenden Vertragsbedingungen, werden von uns nicht anerkannt und gelten als nicht geschrieben.
Der Käufer ist nicht berechtigt wegen erhobener Gewährleistungsansprüche oder sonstiger Gegenansprüche, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Bei Zahlungsverzug oder sonstiger Umstände, deren Beurteilung unserem Ermessen obliegt, sind wir berechtigt, Lieferungen nur gegen Bar- oder Vorauszahlung zu tätigen.
Bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung, sind wir berechtigt, unsere Forderungen auch gegenüber dem jeweiligen Geschäftsführer geltend zu machen. Die Haftung des Geschäftsführers bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aufrecht.
5) Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung behalten wir uns das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand bzw. am Veräußerungserlös vor. Der Eigentumsvorbehalt geht durch Verarbeitung, Vermischung in welcher Form auch immer, nicht unter. Solange die Ware nicht bezahlt ist, ist der Veräußerungserlös wie Fremdgeld, treuhändig zu verwahren. Der Zugriff Dritter (Exekution usw.) auf die in unserem Eigentum stehenden Waren, oder deren Erlös, ist uns unverzüglich zu melden.
6) Rückstandskontrolle
Das frische Fleisch enthält keine Rückstände in Mengen, welche die zulässigen Höchstmengen überschreiten und keine verbotenen Rückstände.
7) Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist 4323 Münzbach, es gilt Österreichisches Recht.